Wenn du ein laufendes Arbeitsverhältnis beenden möchtest, ist dazu eine Kündigung des Arbeitsvertrags nötig. Worauf sollte man als Arbeitnehmer:in achten, wenn man den Arbeitsvertrag kündigen möchte? Wie ist das Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer:in aufgebaut und welche Angaben dürfen darin nicht fehlen? Und welche Kündigungsfrist gilt beim Arbeitsvertrag? Hier erfährst du alles, was rund um die Kündigung für Arbeitnehmer:innen wichtig ist.
Kündigung des Arbeitsvertrags: Vorlagen & Muster
Mit einer Vorlage für die Kündigung des Arbeitsvertrags musst du nicht lange überlegen: Wenn du für deine Kündigung des Arbeitsvertrags ein Muster nutzt, musst du nur noch deine persönlichen Daten ergänzen, den Kündigungszeitpunkt angeben – und schon ist das Kündigungsschreiben fertig. Hier findest du Muster für die Kündigung durch Arbeitnehmer:innen für Word.
Lade dir für die Kündigung deines Arbeitsvertrags eine Vorlage für Word kostenlos herunter und passe sie entsprechend an. Du kannst aus der Kündigung des Arbeitsvertrags ein PDF machen und es vorab per Mail verschicken oder es direkt ausdrucken, um es auf anderem Weg an deine/n Arbeitgeber:in zu übermitteln.
Kündigungsschreiben Arbeitnehmer:in: Beispiele
Beispiel 1
Kündigung meines Arbeitsvertrags
Sehr geehrter Herr Müller,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum XX.XXX.XXXX, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus und bestätigen Sie mir die Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Meier
Beispiel 2
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Frau Schmidt,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag, geschlossen am XX.XX.XXXX, ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meinen Berechnungen zufolge ist das der XX.XX.XXXX.
Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit im Laufe der Jahre und bedaure, diesen Schritt aus persönlichen Gründen gehen zu müssen. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen. Ich bitte Sie außerdem darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Mustermann
Was muss man bei der Kündigung des Arbeitsvertrags als Arbeitnehmer:in beachten?
Eine Kündigung des Arbeitsvertrags muss immer schriftlich geschehen – es sei denn, du hast einen befristeten Vertrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch ausläuft. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis brauchst du aber ein Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer:in.
Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags musst du dich an die geltende Kündigungsfrist halten – mehr darüber erfährst du im nächsten Abschnitt. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, an dem die Kündigung deinem/r Arbeitgeber:in zugeht, und nicht, wann du das Kündigungsschreiben verschickt hast. Verschicke die Kündigung also mit etwas Vorlauf, damit sie zum gewünschten Zeitpunkt wirksam werden kann. Du kannst sie auch persönlich übergeben – am besten unter Zeug:innen.
Als Arbeitnehmer:in musst du nicht begründen, warum du das Arbeitsverhältnis beenden möchtest. Das ist nur nötig, wenn du außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen möchtest. Um die Rechtmäßigkeit deiner Kündigung prüfen zu können, muss der/die Arbeitgeber:in nachvollziehen können, worauf du dich dabei stützt.
Wie ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen?
Du kommst nur dann zum gewünschten Zeitpunkt aus deinem Arbeitsvertrag heraus, wenn du die geltende Kündigungsfrist beachtest. Die Kündigungsfrist für den Arbeitsvertrag ist in der Regel direkt im Arbeitsvertrag geregelt. Üblicherweise ist die Kündigungsfrist für dich als Arbeitnehmer:in kürzer als die des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, aber das Unternehmen kann im Arbeitsvertrag auch eine Gleichstellungsklausel vereinbart haben. Dann gilt für beide Seiten dieselbe Kündigungsfrist, womit sie sich für Arbeitnehmer:innen in aller Regel verlängert.
Falls keine individuelle Kündigungsfrist für den Arbeitsvertrag vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen. Sie beträgt vier Wochen (28 Tage), wobei eine Kündigung des Arbeitsvertrags zum Monatsende oder zum 15. eines Monats möglich ist.
Ein Sonderfall betrifft die Probezeit: In den ersten sechs Monaten in einem neuen Arbeitsverhältnis hast du als Arbeitnehmer:in noch keinen vollen Kündigungsschutz. Du und dein/e Arbeitgeber:in könnt mit einer verkürzten Frist von 14 Tagen den Arbeitsvertrag kündigen.
Fristlose Kündigung: Wie schreibt man sie als Arbeitnehmer:in?
Die meisten Kündigungen des Arbeitsvertrags sind ordentliche Kündigungen, bei denen die Kündigungsfrist beachtet wird. Es gibt aber Situationen, die eine außerordentliche, fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können. Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags ist nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) möglich. Es darf dir als Arbeitnehmer:in in diesem Fall nicht zumutbar sein, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen.
Praktisch kann eine außerordentliche Kündigung zum Beispiel bei sexueller Belästigung, Mobbing, der Aufforderung zum Begehen von Straftaten durch den/die Arbeitgeber:in oder einer wiederholt verspäteten oder ausbleibenden Gehaltszahlung denkbar sein. Die Hürden für eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags durch Arbeitnehmer:innen (und Arbeitgeber:innen) sind jedoch hoch, weshalb du dir vor diesem Schritt anwaltliche Unterstützung suchen solltest.
Bedenke, dass in vielen Fällen eine vorherige Abmahnung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin nötig ist. Erst, wenn sich daraufhin nichts tut, kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags infrage kommen. Falls du den Arbeitsvertrag fristlos kündigst, musst du die Gründe dafür in deinem Kündigungsschreiben erläutern.
Befristeter Arbeitsvertrag: Kündigung möglich oder nicht?
Viele Unternehmen stellen neue Mitarbeiter:innen zunächst befristet ein. Die Befristung hat manchmal den Grund, dass nur vorübergehend Bedarf an zusätzlichen Mitarbeiter:innen besteht, etwa als Elternzeitvertretung. Oft fungiert sie aber als eine Art verlängerte Probezeit, in der die Unternehmen die Beschäftigten in Ruhe testen können – wenn sie nicht mit ihnen zufrieden sind, läuft das Arbeitsverhältnis schließlich automatisch aus, sobald die Befristung endet.
Wichtig zu wissen ist, dass für die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags Sonderregeln gelten. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist eine Kündigung normalerweise nicht einfach so möglich. Die ordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer:innen ist in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht diese Möglichkeit vor. Die Arbeitnehmer:innen können dann nur in der Probezeit kündigen, sind ansonsten aber an das Arbeitsverhältnis gebunden, bis es ausläuft.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag kann eine Kündigung dann lediglich aus wichtigem Grund außerordentlich erfolgen. Auch hier gilt: Eine fristlose Kündigung kann schwer durchzusetzen sein, erfordert oft eine vorherige Abmahnung und ist etwas, bei dem du dich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten lassen solltest.
Wenn du aus einem befristeten Arbeitsverhältnis rausmöchtest, kann auch ein Aufhebungsvertrag eine Option sein. Wenn sich der/die Arbeitgeber:in darauf einlässt, könnt ihr euch darauf einigen, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden. In diesem Fall solltest du möglichst frühzeitig das Gespräch mit deinem/r Vorgesetzten suchen, um die Optionen zu besprechen.
Tipps für das Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer:in
Um deinen Arbeitsvertrag zu kündigen, musst du ein Kündigungsschreiben verfassen. Was gehört in ein Kündigungsschreiben von Arbeitnehmer:innen? Zunächst einmal deine Angaben und die des/r Arbeitgebers/Arbeitgeberin. Das umfasst Namen und Adressen. Gib Ort und Datum an und sorge dafür, dass dein Kündigungsschreiben einen Betreff hat – zum Beispiel „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“ oder „Kündigung meines Arbeitsvertrags“.
Nach der Anrede erklärst du deine Kündigung. Dabei solltest du dazuschreiben, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung deines Arbeitsvertrags wirksam werden soll. Das kann ein bestimmtes Datum sein, aber auch der „nächstmögliche Zeitpunkt“. Wenn du möchtest, kannst du deine Kündigung begründen. Falls es sich nicht um eine außerordentliche Kündigung handelt, ist das aber nicht nötig.
Es ist sinnvoll, direkt bei der Kündigung des Arbeitsvertrags um ein Arbeitszeugnis zu bitten. Falls du ein qualifiziertes Zeugnis haben möchtest, schreibe das explizit dazu. Du kannst auch um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten und/oder dich für die Zusammenarbeit bedanken. Zuletzt unterschreibst du dein Kündigungsschreiben noch, bevor du es losschickst oder persönlich übergibst.