Kündigung Untermietvertrag

PDF-Vorschau

  • Vorlage für die Kündigung eines Untermietvertrags
  • Unverbindliche Muster-Formulierung als Anregung
  • Kostenloser Download
  • Individuell anpassbar mit Word

Kündigungsvorlage herunterladen

Kategorie:

Mit einem Untermietvertrag können einzelne Räume oder ganze Wohnungen vermietet werden. Wer einen Untermietvertrag kündigen möchte, muss das wie bei regulären Mietverträgen schriftlich tun. Was du dabei als Hauptmieter:in oder Untermieter:in beachten solltest, welche Kündigungsfrist Untermietverträge haben und welche Angaben im Kündigungsschreiben nicht fehlen dürfen, erfährst du hier.

Kündigung Untermietvertrag: Vorlagen zum Herunterladen

Wenn du für die Kündigung deines Untermietvertrags Muster-Vorlagen nutzt, sparst du Zeit. Lade dir hier für deinen Untermietvertrag Kündigungs-Vorlagen herunter. Auch für eine fristlose Kündigung des Untermietvertrags gibt es Vorlagen. Du kannst aus der Kündigung des Untermietvertrags eine Vorlage im PDF-Format machen, die du vorab per Mail verschicken kannst.

Kündigung Untermietvertrag: Beispiele

Beispiel 1

„Kündigung Untermietvertrag

Sehr geehrte Frau Muster,

hiermit kündige ich den bestehenden Untermietvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte schicken Sie mir eine Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts zu.

Freundliche Grüße

Hannes Muster

Beispiel 2

Fristlose Kündigung

Sehr geehrter Herr Huber,

hiermit kündige ich das Untermietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund. Zur Erläuterung: …

Ich danke Ihnen für eine Bestätigung der Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

Annalena Muster

Untermietvertrag kündigen: So machst du es richtig

Untermietverträge sind vor allem in WGs beliebt. Die Gegebenheiten können sich aber ändern: Als Untermieter:in ziehst du vielleicht in eine andere Stadt oder in eine eigene Wohnung. Als Hauptmieter:in möchtest du die Wohnung vielleicht lieber selbst nutzen oder hast deinen Mietvertrag gekündigt.

Muss man in solchen Fällen einen Untermietvertrag überhaupt kündigen? Ja, rechtlich gesehen ist es ein normaler Mietvertrag. Wie bei Mietverträgen ist auch in diesem Fall eine schriftliche Kündigung erforderlich. Eine gesonderte Kündigung des Untermietvertrags ist auch dann nötig, wenn der Haupt-Mietvertrag gekündigt wurde. Aus der Kündigung des Untermietvertrags muss klar hervorgehen, um welches Objekt es sich handelt und zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam werden soll. Du kannst zu einem bestimmten Tag oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Untermietvertrag kündigen.

Eine Begründung der Kündigung des Untermietvertrags ist meist nicht nötig. Wenn du als Untermieter:in ordentlich einen Untermietvertrag kündigst, musst du dich dabei nicht erklären. Bei einer Kündigung durch den/die Hauptmieter:in kommt es auf die Umstände an, zum Beispiel, ob einzelne Räume oder die ganze Wohnung vermietet werden, möbliert oder unmöbliert. Was für eine wirksame Kündigung des Untermietvertrags nötig ist, hängt von der konkreten Vereinbarung mit dem/r Untermieter:in ab.

Wie ist die Kündigungsfrist bei Untermietverträgen?

Was gibt es bei Verträgen über Untermiete für eine Kündigungsfrist? Es kommt auf die Umstände an:

  • Wenn eine Wohnung unbefristet untervermietet wird, gilt nach § 573c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (wie bei anderen Mietverträgen auch). Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei ihrem/r Empfänger:in eingehen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats gültig werden kann. Nach fünf und acht Jahren verlängert sich bei Untermietverträgen die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate, also auf sechs beziehungsweise neun Monate.
  • Geht es um die Vermietung unmöblierter Zimmer und der/die Hauptmieter:in wohnt in derselben Wohnung, beträgt die Kündigungsfrist des Untermietvertrags sechs Monate (nach fünf Jahren: neun Monate; nach acht Jahren: zwölf Monate). Kannst du als Hauptmieter:in für die Kündigung allerdings ein berechtigtes Interesse nachweisen, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf drei Monate.
  • Handelt es sich um möblierte Zimmer, kann der Untermietvertrag mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden – bis zum 15. eines Monats. Eine Ausnahme betrifft Familien, die das Zimmer als Untermieter:innen dauerhaft nutzen: Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.
  • Bei gewerblichen Untermietverträgen kann die Kündigungsfrist frei verhandelt werden. Sie kann etwa drei Monate zum Quartalsende oder einem beliebigen Zeitpunkt betragen. Genaueres kannst du im Untermietvertrag nachlesen.

Befristeter Untermietvertrag Kündigung: Was du beachten solltest

Manche Untermietverträge sind von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum befristet, zum Beispiel weil der/die Hauptmieter:in vorübergehend im Ausland ist. Bedarf es trotzdem einer Kündigung? Nein, einen befristeten Untermietvertrag zu kündigen ist nicht nötig. Er läuft automatisch auf.

Umgekehrt ist bei einem befristeten Untermietvertrag eine Kündigung auch gar nicht möglich, jedenfalls keine ordentliche Kündigung des Untermietvertrags. Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel ausgeschlossen, und zwar für beide Seiten.

Wann ist eine außerordentliche und fristlose Kündigung vom Untermietvertrag möglich?

In manchen Fällen kann eine außerordentliche, gegebenenfalls auch fristlose Kündigung des Untermietvertrags denkbar sein. Dafür braucht es einen guten Grund. Als Untermieter:in kommt eine außerordentliche Kündigung des Untermietvertrags etwa in Betracht, wenn der/die Hauptmieter:in sich nicht an vertragliche Vereinbarungen hält, in den Räumen eine Gesundheitsgefahr besteht oder eine Nutzung wie vertraglich vorgesehen nicht möglich ist.

Als Hauptmieter:in kannst du zu einer außerordentlichen Kündigung des Untermietvertrags zum Beispiel berechtigt sein, wenn der/die Untermieter:in die Miete nicht rechtzeitig zahlt. Dasselbe gilt, wenn der/die Untermieter:in die Wohnung gefährdet oder von dort aus Straftaten begeht.

Eine außerordentliche Kündigung kann fristlos erfolgen, wenn das Abwarten der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. In jedem Fall ist bei einer solchen Kündigung des Untermietvertrags eine Begründung im Kündigungsschreiben erforderlich. Eine außerordentliche Kündigung des Untermietvertrags ist bis zum 15. eines Monats bis zum Monatsende möglich.