Kündigung Festnetzanschluss

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  • Vorlage für die Kündigung eines Festnetzanschlusses
  • Unverbindliche Muster-Formulierung als Anregung
  • Kostenloser Download
  • Individuell anpassbar mit Word

Kündigungsvorlage herunterladen

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Egal, ob du umziehst oder den Anbieter wechseln möchtest: Eine Kündigung des Festnetzanschlusses ist kein großer Akt. Wie du dein Festnetz richtig kündigst und was du dabei beachten solltest – hier erfährst du mehr und kannst dir eine passende Kündigungsvorlage herunterladen.

Kündigung Festnetzanschluss: Vorlagen kostenlos herunterladen

Besonders bequem ist die Kündigung eines Festnetzanschlusses, wenn du eine Vorlage dafür verwendest. Hier kannst du dir ein passendes Muster kostenlos für Word herunterladen und nach Belieben ändern.

Kündigung Festnetzanschluss: Muster

Muster 1

„Kündigung meines Vertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Vertragsnummer XXXXXXXX ordentlich und fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Ich danke Ihnen für eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts.

Mit freundlichen Grüßen

Frederik Mustermann“

Muster 2

„Kündigung Festnetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Festnetzanschluss (Vertragsnummer: XXXXXXX) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung zu.

Mit freundlichen Grüßen

Janina Musterfrau“

Festnetz-Vertrag kündigen: So geht’s

Du hast einen Festnetzanschluss, den du gerne kündigen möchtest – wie macht man das am besten? In den meisten Fällen handelt es sich dabei um kombinierte Festnetz- und Internet-Verträge. Für die Kündigung eines Festnetzanschlusses musst du deine Absicht, zu kündigen, ausdrücklich erklären. Das geschieht am besten schriftlich mit einem Kündigungsschreiben. Wenn du es als Einschreiben verschickst, hast du einen Nachweis darüber, dass die Kündigung dem Festnetzanbieter rechtzeitig zugegangen ist.

In vielen Fällen ist es alternativ auch möglich, die Kündigung eines Festnetzanschlusses per E-Mail, Fax oder Telefon in die Wege zu leiten. Zudem können Kund:innen häufig online im Kund:innenportal ihres Providers den Festnetzanschluss kündigen. Solche Optionen sind besonders bequem, zumal vor allem viele jüngere Menschen gar keinen Drucker mehr haben, was eine schriftliche Kündigung erschwert. Allerdings hast du in diesen Fällen keinen Nachweis über deine Kündigung.

Eine Kündigung des Festnetzanschlusses geschieht in der Regel ordentlich: Du kündigst dabei unter Berücksichtigung einer möglichen Mindestlaufzeit und der geltenden Kündigungsfrist. In anderen Fällen kommt alternativ eine außerordentliche Kündigung des Festnetzanschlusses infrage. Mehr darüber, wann das denkbar ist, erfährst du weiter unten im Text.

Wie ist die Kündigungsfrist bei Festnetz-Verträgen?

Festnetz-Verträge haben meistens eine Mindestlaufzeit, die oft zwölf oder 24 Monate beträgt. Manchmal gibt es auch kürzere Mindestvertragslaufzeiten, zum Beispiel drei Monate. Innerhalb dieser Mindestlaufzeit ist keine ordentliche Kündigung des Festnetzanschlusses möglich. Du kannst erst zum Ablauf dieser Zeit deinen Festnetzanschluss kündigen.

Wenn du zum Ablauf einer Mindestlaufzeit dein Festnetz kündigst, musst du dich an die Kündigungsfrist des Anbieters halten. Du kannst sie in deinem Vertrag oder online im Kund:innenportal nachlesen. Falls sich der Festnetz-Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit schon verlängert hat, kannst du dein Festnetz mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des nächsten Monats kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft sich der Vertrag schon verlängert hat.

Aber Vorsicht: Falls es sich um einen anderen Vertrag handelt, weil du beim selben Anbieter zu einem anderen Tarif gewechselt bist, gilt in der Regel auch wieder eine Mindestlaufzeit von einem oder zwei Jahren. Das setzt voraus, dass der Telefonanbieter darauf bei Vertragsschluss beziehungsweise im Rahmen des Wechsels deutlich darauf hingewiesen hat.

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Festnetz-Verträgen?

In bestimmten Fällen kann eine vorzeitige Kündigung des Festnetzanschlusses möglich sein. Dann handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung oder auch Sonderkündigung. Wenn ein Sonderkündigungsrecht bei Festnetz-Verträgen besteht, musst du dich als Kunde/Kundin nicht an die Kündigungsfrist oder die Mindestlaufzeit des Festnetz-Vertrags halten. Allerdings musst du vorher in der Regel den Provider dazu aufgefordert haben, das Problem zu lösen. Dazu setzt du dem Telefonanbieter eine Frist, innerhalb derer er Abhilfe schaffen muss.

Wie lang die Frist sein sollte, kannst du in eigenem Ermessen entscheiden. Weniger als 14 Tage sollten es aber nicht sein, besser sind mindestens drei Wochen. In seltenen Fällen kann eine sofortige Kündigung ohne vorherige Fristsetzung möglich sein – zum Beispiel, wenn schon klar ist, dass sich das Problem nicht lösen lässt.

Was ist, wenn man vorhat, den Festnetzanschluss zu kündigen bei Umzug? Das rechtfertigt in der Regel keine Sonderkündigung. Nur wenn der Anschluss am neuen Wohnort technisch nicht möglich ist oder der Anschluss nicht rechtzeitig geschaltet wird, kommt dieser Schritt infrage.

Ein Sonderkündigungsrecht kann auch bestehen:

  • bei Störungen von Telefon oder Internet
  • bei zu langsamer Geschwindigkeit
  • wenn der Anbieter die Rufnummer nicht portiert
  • bei unberechtigten Abrechnungen
  • wenn der Vertragspartner verstirbt
  • bei Preiserhöhungen

Festnetz kündigen: Tipps für das Kündigungsschreiben

Im Kündigungsschreiben für Festnetz-Verträge dürfen bestimmte Angaben nicht fehlen. Das betrifft deinen vollständigen Namen, deine Anschrift und die Vertragsnummer. Du musst außerdem ausdrücklich deine Kündigungsabsicht erklären und schreiben, wann die Kündigung deines Festnetzanschlusses wirksam werden soll.

Bei einer ordentlichen Festnetz-Kündigung brauchst du keine Gründe zu nennen, bei einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags schon – dann bitte möglichst ausführlich. Bitte den Telefonanbieter um eine Bestätigung der Kündigung, aus der der Beendigungszeitpunkt hervorgeht. Falls du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, kannst du sie in deinem Kündigungsschreiben für das Festnetz widerrufen.