Eine Garage kann praktisch sein – für das Auto, aber auch als zusätzlicher Lagerraum. Wenn sie jedoch nicht mehr benötigt wird, kostet eine Miete nur unnötig Geld. Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung der Garage möglich ist und welche Kündigungsfrist bei Garagen gilt.
Garage kündigen: Vorlagen kostenlos herunterladen
Für die Kündigung der Garage sind Muster nützlich. Egal, ob du für eine ordentliche Kündigung der Garage eine Vorlage suchst oder für eine fristlose Kündigung der Garage ein Muster brauchst – mit einer Vorlage hast du die Gewissheit, dass alle wichtigen Bestandteile im Kündigungsschreiben enthalten sind. Du musst nur noch deine persönlichen Angaben ergänzen und schon ist das Kündigungsschreiben für die Garage fertig.
Hier findest du für deine Kündigung der Garage Muster-Vorlagen, die du dir kostenlos herunterladen kannst. Du kannst für deine Kündigung der Garage aus Vorlagen auch PDF-Dokumente erstellen, die du per Mail verschicken kannst.
Garage kündigen: Beispiele
Beispiel ordentliche Kündigung
„Kündigung der Garage
Sehr geehrte Frau Musterfrau,
hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag über die Nutzung der Garage in der Musterstraße 1 ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts zu.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Muster“
Beispiel fristlose Kündigung
„Fristlose Kündigung des Garagen-Mietvertrags
Sehr geehrter Herr Mustermann,
hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Garage XX in der Beispielstraße 1, 12345 Beispielstadt, fristlos aus wichtigem Grund. Zu diesem Schritt sehe ich mich gezwungen, da [Begründung]. Dadurch ist eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für mich unzumutbar.
Sollte sich diese außerordentliche Kündigung als unwirksam herausstellen, kündige ich hiermit hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung, aus der der Beendigungszeitpunkt hervorgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Muster“
Garage kündigen: Was du beachten solltest
Wenn du eine Garage gemietet hast, die du nicht mehr brauchst, klingt eine Kündigung nach der besten Lösung. Vorher solltest du aber prüfen, ob das überhaupt möglich ist. Entscheidend ist, ob die Garage separat vermietet wird oder ob sie zu einem einheitlichen Mietvertrag gehört, der sich auch auf deine Wohnung oder dein Haus erstreckt. Letzteres ist wahrscheinlich, wenn du beides zum selben Zeitpunkt angemietet und keinen gesonderten Mietvertrag über die Garage hast. Außerdem kann von einer gemeinsamen Vermietung ausgegangen werden, wenn sich der Stellplatz auf demselben Grundstück befindet und klar dem Wohnraum zugeordnet werden kann.
Wenn die Garage zusammen mit Wohnraum angemietet wurde, ist eine separate Kündigung schwierig. Da beides vertraglich zusammenhängt, ist es meist nicht möglich, nur die Garage zu kündigen – es sei denn, der Mietvertrag sieht diese Option ausdrücklich vor. Wenn du nicht zugleich deine Wohnung oder dein Haus kündigen möchtest, ist eine gesonderte Kündigung der Garage dann nicht möglich. Es kann aber sinnvoll sein, mit dem/r Vermieter:in zu sprechen: Vielleicht findet sich so eine Lösung. Du könntest die Garage zum Beispiel mit der Erlaubnis des Vermieters/der Vermieterin untervermieten.
Vielleicht hast du einen separaten Mietvertrag für die Garage, der Vertrag ist aber befristet. Auch in diesem Fall ist zumindest ordentlich keine Kündigung möglich, weder für dich als Mieter:in noch für den/die Vermieter:in. Der Vertrag läuft zum vereinbarten Zeitpunkt automatisch aus. Falls du dich mit dem/r Vermieter:in darauf einigen kannst, könnt ihr aber im Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag schließen. Ansonsten kann auch eine außerordentliche Kündigung der Garage infragekommen – etwa bei Mängeln.
Wie ist die Kündigungsfrist bei Garagen?
Wie ist bei einer Garage die Kündigungsfrist? Das kommt auf die Details der Anmietung an. Wenn du nur die Garage angemietet hast, liegt die Kündigungsfrist dafür in der Regel bei drei Monaten. Gemäß § 580a Abs. 1 Nr. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kannst du bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats eine Garage kündigen. Wenn du also etwa zu Ende November kündigen möchtest, muss das Kündigungsschreiben dem/r Vermieter:in bis zum dritten Werktag im September vorliegen.
Falls die Miete tageweise bemessen wird, ist die Kündigungsfrist von Garagen stark verkürzt: Du kannst dann zum Ablauf des folgenden Tages kündigen. Bei einer wochenweisen Vermietung kannst du bis zum ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends kündigen.
Falls die Garage zusammen mit Wohnraum vermietet ist, hast du nur die Option, den ganzen Mietvertrag zu kündigen. Dann gilt die übliche Kündigungsfrist für die Kündigung deiner Mietwohnung oder deines Mietshauses, in der Regel drei Monate.
Diese Angaben dürfen im Kündigungsschreiben für die Garage nicht fehlen
Die Kündigung einer Garage sollte immer schriftlich erfolgen. So hast du einen Nachweis über deine Kündigung. Aus dem Kündigungsschreiben für die Garage sollte hervorgehen, dass du kündigst, zu welchem Zeitpunkt und um welche Garage es sich handelt. Du kannst zum nächstmöglichen Zeitpunkt deine Garage kündigen oder unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zu einem bestimmten Termin.
Eine Begründung der Kündigung ist nur nötig, wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund handelt. Ansonsten musst du deine Beweggründe nicht erläutern. Zum Schluss unterschreibst du die Kündigung der Garage persönlich.