Kündigung Büro

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  • Vorlage für die Kündigung eines Büros
  • Unverbindliche Muster-Formulierung als Anregung
  • Kostenloser Download
  • Individuell anpassbar mit Word

Kündigungsvorlage herunterladen

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Wer ein Büro kündigen möchte, sollte das am besten schriftlich erledigen. Wann eine Kündigung des Büros infrage kommt, welche Kündigungsfrist bei Büroräumen gilt und welche Angaben im Kündigungsschreiben nicht fehlen dürfen – hier erfährst du es.

Kündigung Büro: Vorlagen kostenlos herunterladen

Das Kündigungsschreiben fürs Büro kannst du entweder selbst formulieren oder du kannst für die Kündigung deines Büros ein Muster verwenden. Hier findest du Vorlagen für die Kündigung des Büros, die du kostenlos als Kündigungsschreiben für Büroräume nutzen kannst. Lade dir einfach eine passende Vorlage herunter und ergänze deine persönlichen Daten – fertig ist die Kündigung.

Kündigung Büro: Beispiele

Kündigung Büro: Beispiel 1

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Mietvertrag für das Büro in der Musterstraße 13, 11223 Musterstadt, fristgerecht zum TT.MM.JJJJ, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu, aus der der Beendigungszeitpunkt des Vertrags hervorgeht.

Freundliche Grüße

Sandra Mustermann“

Kündigung Büro: Beispiel 2

„Sehr geehrte Frau Musterfrau,

hiermit kündige ich den Mietvertrag für die angemieteten Büroräume im Musterweg 1, 12345 Musterdorf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich unter Angabe des Beendigungszeitpunkts.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes Mustermann“

Wann ist eine Kündigung des Mietvertrags für ein Büro möglich – und wie geht es?

Bevor du dein Büro kündigst, solltest du sicherstellen, dass eine Kündigung des Mietvertrags für das Büro zum gewünschten Zeitpunkt überhaupt möglich ist. Entscheidend ist, was im Mietvertrag geregelt wurde, und ob der Gewerbemietvertrag befristet ist oder nicht.

Befristete Mietverträge kannst du im Normalfall nicht vorzeitig kündigen, sondern musst warten, bis sie ablaufen. Es kann aber sein, dass im Einzelfall abhängig von den Umständen ein Sonderkündigungsrecht besteht. Eine Ausnahme betrifft lange Verträge mit einer 30-jährigen Laufzeit: Hier kannst du das Büro nach Ablauf von 30 Jahren kündigen.

Wenn der Gewerbemietvertrag nicht befristet ist, kannst du ihn unter Beachtung der Kündigungsfrist kündigen. In der Regel ist ein Kündigungsschreiben für das Büro erforderlich, aber eine schriftliche Kündigung empfiehlt sich auch, wenn du dazu nicht gezwungen bist. Nur dann hast du einen Nachweis über die rechtzeitige Kündigung der Büroräume.

Im Kündigungsschreiben machst du deutlich, dass du den Gewerbemietvertrag hiermit kündigst. Es sollte klar sein, um welches Objekt es geht, und zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam werden soll. Eine Begründung ist nicht nötig, es sei denn, du berufst dich auf ein Sonderkündigungsrecht oder möchtest das Büro außerordentlich kündigen. Bitte den/die Vermieter:in um eine schriftliche Kündigungsbestätigung, aus der der Beendigungszeitpunkt hervorgeht.

Welche Kündigungsfrist gilt für Büroräume?

Bei deiner Kündigung des Büros musst du die geltende Kündigungsfrist beachten. Mit welchem Vorlauf du dein Büro kündigen kannst, steht normalerweise im Mietvertrag. Falls nicht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Büroräume. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate zum Ende eines Quartals. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Quartals bei dem/r Vermieter:in eintreffen. Endet diese Frist an einem Wochenende, verschiebt sie sich auf den darauffolgenden Montag.

Sonderkündigungsrecht: In diesen Fällen kann eine außerordentliche Kündigung des Büros möglich sein

Nicht immer müssen sich Mieter:innen von Büros an die reguläre Kündigungsfrist halten. In bestimmten Situationen kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen oder eine außerordentliche Kündigung möglich sein.

Eine außerordentliche, fristlose Kündigung eines Büros ist an das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geknüpft. So kann eine fristlose Kündigung des Gewerbemietvertrags etwa möglich sein, wenn du das Büro nicht oder nicht vollständig nutzen kannst. Das kann bei erheblichen Schäden, Bauarbeiten oder gravierenden Mängeln der Fall sein. Zu einer außerordentlichen Kündigung des Büros bist du auch berechtigt, wenn der/die Vermieter:in dir keinen Zugang zum Büro gewährt oder die Räumlichkeiten nicht rechtzeitig übergeben werden. Dasselbe gilt, wenn ein/e zumutbare Untermieter:in nicht akzeptiert wird.

Ein Sonderkündigungsrecht kann außerdem gegeben sein, wenn deine Firma Insolvenz anmelden muss, wenn der/die Mieter:in verstirbt oder wenn größere Modernisierungsmaßnahmen von dem/r Vermieter:in geplant sind. Bagatellmaßnahmen rechtfertigen eine Sonderkündigung des Büros aber nicht. Falls du über eine außerordentliche Kündigung des Büros nachdenkst, solltest du dich anwaltlich beraten lassen.

Alternativen zur Kündigung des Büros

Wenn eine Kündigung deines Büros zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich ist, hast du möglicherweise trotzdem noch Optionen, dein Büro vorzeitig aufzugeben. Eine Möglichkeit, etwa bei einem befristeten Mietvertrag, ist es, dich mit dem/r Vermieter:in auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen.

Möglicherweise kommt auch ein Untermietvertrag infrage. Du brauchst hierzu aber die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin. Lehnt er oder sie eine/n Untermieter:in ab, geht das jedoch nur mit guten Gründen.