Ein Mandatsverhältnis, zum Beispiel mit Anwält:innen oder Steuerberater:innen, besteht nur so lange, wie es der/die Mandant:in möchte. Ist eine weitere Zusammenarbeit nicht erwünscht, kann die Kooperation über eine Kündigung des Mandatsverhältnisses beendet werden. Wie das geht, welche Kündigungsfrist gilt und wie man eine Kündigung für den Anwalt, die Anwältin oder eine/n Steuerberater:in schreibt – darum geht es hier.
Kündigung Mandatsverhältnis: Muster-Vorlagen kostenlos nutzen
Besonders einfach ist die Kündigung eines Mandatsverhältnis von Anwält:innen oder Steuerberater:innen mit einer Muster-Vorlage. Hier findest du für deine Kündigung des Mandatsvehrältnisses mit Steuerberater:innen ebenso Muster wie für die Kündigung des Mandats von Anwält:innen. Lade dir kostenlos eine passende Vorlage herunter und ändere sie in Belieben so ab, dass alles passt.
Kündigung Mandatsverhältnis: Beispiele
Beispiel 1: Kündigung Mandatsverhältnis Anwalt/Anwältin
„Kündigung des Mandatsverhältnisses
Sehr geehrter Herr Muster,
hiermit kündige das bestehende Vertragsverhältnis vom XX.XX.XXXX fristgerecht zum XX.XX.XXXX, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte senden Sie mir meine persönlichen Unterlagen zu. Ich danke Ihnen außerdem für eine Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts.
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Musterfrau“
Beispiel 2: Kündigung Mandatsverhältnis Steuerberater:in
„Kündigung des Mandatsverhältnisses
Sehr geehrte Frau Musterfrau,
hiermit kündige ich das bestehende Mandatsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte Sie, mir sämtliche Dokumente und Unterlagen zuzuschicken, ebenso eine Bestätigung der Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Mustermann“
Wie kann man ein Mandatsverhältnis kündigen?
Bei der Zusammenarbeit mit Anwält:innen oder Steuerberater:innen ergibt sich ein Mandatsverhältnis. In manchen Fällen ist das von vornherein von begrenzter Dauer, zum Beispiel, wenn man einen Anwalt oder eine Anwältin für juristischen Beistand im Einzelfall braucht. In anderen Fällen besteht die Kooperation unbefristet, weil die Dienste der anderen Person regelmäßig benötigt werden.
Ein Mandatsverhältnis kann einerseits enden, wenn der damit verbundene Zweck erfüllt ist. Du brauchst dann nicht extra eine Kündigung für das Mandatsverhältnis zu schreiben. Gibt es diesen konkreten Zweck aber nicht, ist eine Kündigung erforderlich, wenn du dich nicht mehr gut aufgehoben fühlst, dein Anwalt schlecht erreichbar ist oder deine Steuerberaterin dein Vertrauen verloren hat.
Ein Mandatsverhältnis solltest du aus Nachweisgründen immer schriftlich kündigen. Dabei solltest du prüfen, ob dir bei einer Kündigung (zusätzliche) Kosten entstehen. Gemäß § 628 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Anwält:innen Anspruch auf ein anteiliges Honorar, das ihren Leistungen entspricht. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn gar keine Leistungen erbracht wurden.
Kündigung Mandat Anwalt/Anwältin: Welche Kündigungsfrist gilt?
Wichtig bei einer Kündigung von Mandatsverhältnissen ist, dass du die Kündigungsfrist beachtest. Nach §§ 675 und 627 BGB können Mandant:innen ein Mandatsverhältnis jederzeit kündigen. Dabei müssen sie keine Kündigungsfrist beachten und die Kündigung wird sofort wirksam. Dasselbe gilt häufig auch für die Kooperation mit Steuerberater:innen.
Abweichungen sind jedoch möglich, wenn im Einzelfall eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Wenn du dich im Vertrag mit Anwält:innen oder Steuerberater:innen auf eine Kündigungsfrist eingelassen hast, bist du bei einer Kündigung daran gebunden. Das gilt allerdings nicht, wenn du einen wichtigen Grund nach § 627 BGB für eine fristlose Kündigung vorbringen kannst – etwa zerstörtes Vertrauen.
Tipps für die Kündigung eines Mandatsverhältnisses
Die Kündigung eines Mandatsverhältnisses ist ein Geschäftsbrief, der im oberen Bereich deine Kontaktdaten und die des Anwalts, der Anwältin oder von einer/m anderen Empfänger:in beinhalten sollte. Gib Ort und Datum an und versieh das Kündigungsschreiben mit einem aussagekräftigen Betreff (etwa „Kündigung des Mandatsverhältnisses“).
Nach der Anrede machst du deutlich, dass du das Mandatsverhältnis hiermit kündigst, und zu welchem Termin die Kündigung wirksam werden soll. Du kannst einen konkreten Termin nennen oder einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Letzteres macht Sinn, wenn du dir nicht sicher bist, ob es eine Kündigungsfrist gibt und wie lang sie ist.
Du solltest deinen Anwalt oder deine Anwältin darum bitten, dir alle Unterlagen zuzuschicken. Lasse dir auch eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, gegebenenfalls unter Angabe des Beendigungsdatums, ausstellen. Zum Schluss gehört noch deine Unterschrift unter dein Kündigungsschreiben.