Wer persönliche Gegenstände außerhalb seines Zuhauses aufbewahren möchte oder muss, kann dafür einen Lagerraum nutzen. Wenn der Extra-Stauraum nicht mehr benötigt wird, kommst du über eine Kündigung des Lagerraums natürlich auch wieder aus dem Vertrag heraus. Hier erfährst du, was du bei einer Kündigung eines Lagerraums beachten solltest, welche Kündigungsfrist beim Lagerraum gilt und welche Angaben im Kündigungsschreiben nicht fehlen dürfen.
Kündigung Lagerraum: Vorlagen & Muster zum Herunterladen
Wenn du Zeit sparen möchtest, kannst du für die Kündigung deines Lagerraums Muster nutzen. Hier findest du für die Kündigung der Lagerbox Vorlagen, die du dir kostenlos herunterladen kannst. Passe sie im Anschluss einfach in Word nach Belieben an – und fertig ist das Kündigungsschreiben für den Lagerraum.
Lagerraum kündigen: Formulierungsbeispiele
Kündigung Lagerbox: Beispiel 1
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Lagerraum (Lagerbox-Nummer: 246810) in der Musterstraße 1, 12345 Musterstadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts zu.
Mit freundlichen Grüßen
Saskia Mustermann“
Kündigung Lagerraum: Beispiel 2
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag für den Lagerraum mit der Nummer 1234567 (Vertragsnummer: 987654) fristgerecht zum TT.MM.JJJJ. Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts zu.
Freundliche Grüße
Max Muster“
Kündigung Mietvertrag für einen Lagerraum: Wie geht es?
Ein Lagerraum oder eine Lagerbox kann in bestimmten Situationen wertvolle Dienste leisten. Viele Menschen nutzen Lagerräume als Möglichkeit, vorübergehend nicht benötigte Gegenstände auszulagern – zum Beispiel, weil sie für längere Zeit ins Ausland gehen wollen, sie vorübergehend in einer anderen Stadt leben werden oder weil sie schlicht zu wenig Platz in den eigenen vier Wänden für all ihr Hab und Gut haben.
Wer die Extra-Gegenstände nicht anderweitig privat lagern kann, für den kann sich ein Lagerraum in solchen Situationen anbieten. Lagerräume und -boxen können für einen bestimmten, vorab festgelegten Zeitraum angemietet werden, aber auch auf unbestimmte Zeit. Es gibt sie in diversen Größen – von sehr kleinen Lagerboxen für wenige Gegenstände bis zu größeren Lagerräumen oder gar ganzen Lagerhallen. Wer den Lagerraum nicht mehr benötigt, kann die Lagerbox kündigen.
Das erledigst du am besten schriftlich. Du brauchst dazu ein Kündigungsschreiben für den Lagerraum, welches rechtzeitig bei seinem/seiner Empfänger:in eintreffen muss, damit die Kündigung des Lagerraums zum gewünschten Zeitpunkt wirksam werden kann. Möglicherweise kannst du auch per E-Mail kündigen – erkundige dich im Zweifelsfall direkt bei dem/r Vermieter:in, wie die Kündigung übermittelt werden kann.
Lagerraum kündigen: Welche Kündigungsfrist gilt?
Wenn du deinen Lagerraum kündigen möchtest, solltest du die Kündigungsfrist im Auge behalten. Mit welchem Vorlauf ist eine Kündigung des Lagerraums möglich? Das hängt von dem/der Anbieter:in ab. Bekannte Anbieter:innen von Selfstorage-Räumlichkeiten haben meist kurze Kündigungsfristen von ein paar Wochen oder einem Monat. Die Kündigungsfrist kann jedoch auch länger sein. Informiere dich einfach direkt bei deinem/r Vermieter:in, welche Kündigungsfrist in deinem Fall gilt. Eine Rolle spielt dabei meist, ob der Lagerraum tageweise, wochenweise oder monatsweise angemietet ist.
Manche Verträge über die Nutzung von Lagerräumen werden für einen vorab festgelegten Zeitraum geschlossen. Solche Verträge können in der Regel nicht ordentlich vorzeitig gekündigt werden.
Wenn aus dem Vertrag mit dem/r Vermieter:in keine Kündigungsfrist hervorgeht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Lagerraum. Sie ergibt sich aus § 580a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Auch hier kommt es darauf an, ob die Miete sich nach Tagen, Wochen, Monaten oder noch längeren Zeitabschnitten bemisst. Bei einer tageweisen Miete kannst du den Lagerraum zum Ablauf des folgenden Tages kündigen, während du bei einer wochenweisen Miete noch am ersten Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Samstags kündigen kannst.
Die gesetzliche Kündigungsfrist eines Lagerraums, der monatsweise vermietet wird, beträgt drei Monate, wobei die Kündigung dem/r Anbieter:in spätestens am dritten Werktag des Monats vorliegen muss. Besteht ein Mietverhältnis über gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke, ist die Kündigung außerdem nur zum Ablauf eines Kalendervierteljahrs möglich.
Diese Angaben gehören ins Kündigungsschreiben für einen Lagerraum
Du möchtest deinen Lagerraum kündigen, bist aber nicht sicher, welche Angaben ins Kündigungsschreiben gehören? Darauf solltest du achten: Verfasse eine schriftliche Kündigung, die du im üblichen Geschäftsbrief-Format aufbaust. Das heißt: Oben befinden sich die Namen und Adressangaben von dir als Absender:in und von dem/r Empfänger:in. Datiere das Schreiben und gib ihm einen eindeutigen Betreff, etwa „Kündigung meines Lagerraums“ oder „Kündigung des Vertrags“.
Nach der Anrede schreibst du, dass du deinen Lagerraum hiermit kündigst. Damit deine Kündigung des Lagerraums richtig zugeordnet werden kann, solltest du wichtige persönliche Kennungen – etwa eine Kund:innennummer oder eine Vertragsnummer – ergänzen. Schreibe auch dazu, wo sich der angemietete Lagerraum befindet. Wichtig ist darüber hinaus, dass du den gewünschten Kündigungszeitpunkt vermerkst. Du kannst zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Letzteres bietet sich an, wenn du dir bei der Kündigungsfrist nicht sicher bist.
Bitte den/die Anbieter:in des Lagerraums um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Zum Schluss solltest du das Kündigungsschreiben für den Lagerraum noch unterschreiben, wobei eine Kündigung per Mail keine Unterschrift erfordert.