Eine Kündigung des Handyvertrags kann sich lohnen. Oft sind andere Angebote günstiger oder bieten für dasselbe Geld mehr Vorteile. Wenn du deinen Handyvertrag kündigen möchtest, solltest du einige Dinge beachten. Was bei der Kündigung von Mobilfunkverträgen von der Kündigungsfrist bis zum Inhalt des Kündigungsschreibens wichtig ist, erklären wir dir hier.
Handyvertrag kündigen: Vorlagen & Muster
Besonders schnell ist die Kündigung des Handyvertrags mit einer Muster-Vorlage erledigt. Hier findest du für deine Kündigung des Handyvertrags Vorlagen für Word, die du dir kostenlos herunterladen kannst. Anschließend musst du nur noch deine persönlichen Daten ergänzen. Wenn du deinen Handyvertrag kündigst, kannst du das Muster als PDF per E-Mail verschicken oder es ausdrucken und per Post auf den Weg bringen.
Handyvertrag kündigen: Beispiele
Beispiel 1
„Kündigung meines Handyvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Vertragsnummer XXXXXXX (Rufnummer: XXXX-XXXXXXXX) inklusive aller zugebuchten Optionen fristgerecht zum XX.XX.XXXX, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts zu.
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Musterfrau“
Beispiel 2
„Kündigung meines Handyvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Handyvertrag mit der Rufnummer XXXX-XXXXXXXX, Vertragsnummer: XXXXXXXX, fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bitte Sie, mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zuzuschicken, in der der Beendigungszeitpunkt genannt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Mustermann“
Kündigung des Mobilfunkvertrags: So kannst du deinen Handyvertrag kündigen
Viele Mobilfunknutzer:innen behalten ihren Mobilfunkvertrag über lange Zeit bei. Dabei ist es ganz einfach, den Handyvertrag zu kündigen. Du musst dich dazu nur schriftlich an deine/n Provider:in wenden und dem Unternehmen ein Kündigungsschreiben für den Mobilfunkvertrag zuschicken. In vielen Fällen geht es noch einfacher: Viele Mobilfunkanbieter:innen bieten ihren Kund:innen die Möglichkeit, online im Nutzer:innenbereich zu kündigen. Dort reichen dann ein paar Klicks zur Kündigung des Handyvertrags aus. Meist ist aber noch eine telefonische Bestätigung der Mobilfunk-Kündigung nötig.
Wenn diese Option nicht besteht, brauchst du ein schriftliches Kündigungsschreiben für den Mobilfunkvertrag. Dabei hast du nicht nur die Möglichkeit, die Handy-Kündigung per Post zu verschicken, sondern kannst das auch per Mail oder Fax tun. Allerdings ist es sinnvoll, den Postweg zu wählen, und zwar am besten per Einschreiben: Dadurch hast du einen Nachweis darüber, dass du fristgerecht den Handyvertrag gekündigt hast. Wenn du den Handyvertrag per E-Mail kündigst, hast du keinen Nachweis. Du kannst zwar die verschickte Mail aufheben, aber das beweist nicht, dass sie auch bei ihrer/m Empfänger:in angekommen ist.
Wie ist die Kündigungsfrist beim Handyvertrag?
Damit die Handy-Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt wirksam werden kann, musst du die Kündigungsfrist des Handyvertrags beachten. Du kannst sie in deinem Handyvertrag nachlesen oder die Information im Kund:innenportal online nachschauen. Findest du keine Hinweise auf die Kündigungsfrist, kannst du natürlich auch direkt beim Mobilfunkunternehmen nachfragen, mit welchem Vorlauf eine Kündigung möglich ist.
Beachte, dass viele Mobilfunkanbieter:innen eine Mindest-Vertragslaufzeit festgelegt haben. Sie beträgt oft 24 Monate. Du kannst dann regulär erst zum Ablauf dieser 24 Monate kündigen, und zwar meist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn du das nicht tust, verlängert sich der Handyvertrag in der Regel automatisch. Du kannst dann aber jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat oder einer abweichenden kürzeren Frist, die der/die Anbieter:in festgelegt hat, kündigen. Es ist nicht mehr zulässig, dass sich Handyverträge nach Ablauf der Mindest-Vertragslaufzeit um zwölf Monate verlängern, ohne dass zwischenzeitlich gekündigt werden könnte.
Handyvertrag vorzeitig kündigen: Wann geht es?
Kann man einen Handyvertrag vorzeitig kündigen? Tatsächlich gibt es Umstände, in denen ein Sonderkündigungsrecht bestehen kann. Das ist in der Regel der Fall, wenn der/die Vertragspartner:in verstirbt, im Fall einer Privatinsolvenz oder bei schwerwiegenden technischen Problemen. Ein Sonderkündigungsrecht kann auch bestehen, wenn der/die Anbieter:in mehrfach falsch abrechnet, Kund:innen längere Zeit keine Anrufe in andere Netze mehr tätigen oder SMS versenden können.
Wichtig zu wissen: Bei technischen Problemen, die der/die Anbieter:in zumindest theoretisch beheben könnte, musst du dich zuerst an das Unternehmen wenden und darauf dringen, dass es Abhilfe schafft. Passiert trotzdem nichts, kann eine vorzeitige Kündigung des Handyvertrags möglich sein.
Bei einem Umzug ins Ausland kann eine außerordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrags ebenfalls infrage kommen – zumindest, wenn der/die Provider:in dort nicht dieselben Leistungen erbringen kann. Ansonsten ist es auch oft möglich, den Handyvertrag zeitweise ruhen zu lassen. Wende dich am besten direkt an das Mobilfunkunternehmen, um solche Situationen zu klären.
Bei der Kündigung des Handyvertrags die Rufnummer mitnehmen: Wie geht das?
Viele Mobilfunkkund:innen scheuen sich vor der Kündigung des Handyvertrags, weil sie ihre Rufnummer nicht verlieren wollen. Du kannst sie jedoch auch zur/m neuen Anbieter:in mitnehmen. Das geht über eine Portierung der Rufnummer, die beantragt werden muss. Falls du schon eine/n neue/n Mobilfunkanbieter:in hast, kannst du das Unternehmen damit beauftragen.
Ansonsten solltest du dich selbst darum kümmern. Dazu stellst du einfach bei dem/r bisherigen Mobilfunkprovider den entsprechenden Antrag. Am besten erledigst du das mit einem Vorlauf von einigen Wochen bis zum Ende des Vertrags. Die Portierung der Rufnummer ist bei einer Kündigung des Mobilfunkvertrags aber auch noch maximal einen Monat nach dem Ende der Vertragslaufzeit möglich. Die Portierung der Rufnummer ist durch eine Gesetzesänderung seit kurzem für Kund:innen kostenlos.
Kündigungsschreiben für den Handyvertrag: Tipps zu Inhalt & Aufbau
Wie schreibt man die Kündigung für den Mobilfunkvertrag – und welche Angaben gehören hinein? Ein Kündigungsschreiben für einen Handyvertrag ist zunächst einmal ein Geschäftsbrief mit den üblichen Angaben: Adresse vom/n der/m Absender:in, Adresse von der/m Empfänger:in, Ort, Datum und Betreff. Beim Betreff sollte die Formulierung eindeutig sein, zum Beispiel „Kündigung meines Handyvertrags“.
Nach der Anrede (meist „sehr geehrte Damen und Herren“) erklärst du deine Kündigung und gibst an, wann sie wirksam werden soll. Du kannst dabei einen konkreten Zeitpunkt angeben, bei dem die Kündigungsfrist eingehalten wird, oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Auch eine Kombination ist denkbar, wenn du dir mit der Kündigungsfrist nicht sicher bist, etwa so: „Hiermit kündige ich zum XX.XX.XXXX, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
In deinem Kündigungsschreiben für den Handyvertrag solltest du deine Kund:innennummer, deine Vertragsnummer und deine Handynummer angeben. Falls du neben deinem Grundtarif zusätzliche Optionen hinzugebucht hast, solltest du sie im Kündigungsschreiben explizit ebenfalls kündigen. Zum Schluss solltest du den oder die Provider:in um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten, die Angaben zum Kündigungszeitpunkt enthalten sollte.